Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise können zwei Vorschläge für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen.
Das Verfahren für die Projektliste 2023 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen im Februar 2023 begonnen. Bis Juni 2023 konnten Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste übermittelt werden. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2023 insgesamt elf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2023 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. In seiner Sitzung im Januar 2024 hat der Vorstand eine Förderung für alle elf Kirchengemeinden beschlossen. Der Erfolg der Kirchengemeinden wurde am 18.03.2024 im Haus der Kirche gefeiert. Förderschwerpunkt im Jahr 2023 waren „Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen“.
Das Verfahren für die Projektliste 2024 hat bereits begonnen. Ende Februar 2024 wurden die Dekane und Dekaninnen über die Fördermöglichkeiten, -voraussetzungen und -fristen informiert.
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, die im Projektzeitraum gesammelten Spenden zu verdoppeln.
Damit die Spenden auch förderfähig sind - der Eingang der Spenden muss im Zeitraum der Sammlungsphase erfolgen, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Als weiteren Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.
Die Laufzeit der Projektliste 2023 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden wurde auf den Zeitraum vom 18. Juli 2023 bis 26. Dezember 2023 begrenzt. Die Laufzeit für die Projektliste 2024 beginnt mit dem Datum der Sitzung des Stiftungsvorstandes, dem 1. Juli 2024. Hierbei legt der Vorstand auch das Enddatum der Laufzeit der Projektliste fest.
Einen Beschluss über die Förderung der Projektliste 2023 fasst der Stiftungsvorstand in seiner Sitzung im Januar 2024, nachdem die Berichte über die Aktivitäten der Kirchengemeinden sowie die jeweilige Übersicht der eingeworbenen Spenden eingegangen sind.
Folgende Kirchengemeinden sind Teil der Projektliste 2023 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds und erhalten eine Förderung:
- Sanierung der Laurentiuskirche in Hain-Gründau
Ev. Kirchengemeinde Auf dem Berg
Kirchenkreis Kinzigtal
Förderung: 81.500,00 €
- Innenrenovierung der Kirche in Hertingshausen
Ev. Kirchengemeinde Hertingshausen
Kirchenkreis Kirchhain
Förderung: 18.300,00 €
- Orgelsanierung in der Kirche in Schwarzenborn
Ev. Kirchengemeinde Schönstadt
Kirchenkreis Kirchhain
Förderung: 9.200,00 €
- Innenrenovierung und Instandsetzung der Kirche in Hertingshausen
Ev. Kirchengemeinde Kirchbauna und Hertingshausen
Kirchenkreis Kaufungen
Förderung: 40.200,00 €
- Innensanierung der Kirche und Orgelrestaurierung in der Kirche in Goddelsheim
Ev. Kirchengemeinde Goddelsheim
Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
Förderung: 99.000,00 €
- Innenrenovierung und Orgelsanierung der Kirche in Niedergrenzebach
Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Niedergrenzebach
Kirchenkreis Schwalm-Eder
Förderung: 21.400,00 €
- Innenraumsanierung der Kirche in Mörshausen
Ev. Kirchengemeinde Mörshausen
Kirchenkreis Schwalm-Eder
Förderung: 11.000,00 €
- Sanierung der Marienkirche in Hanau
Ev. Stadtkirchengemeinde Hanau
Kirchenkreis Hanau
Förderung: 75.500,00 €
- Restaurierung der Orgel in der Neustädter Kirche in Eschwege
Ev. Stadtkirchengemeinde Eschwege
Kirchenkreis Werra-Meißner
Förderung: 57.300,00 €
- Innensanierung der Kirche in Großenmoor
Ev. Kirchengemeinde Großenmoor
Kirchenkreis Fulda
Förderung: 21.500,00 €
- Innenrenovierung und Heizungsumstellung in der Kirche in Kirchditmold
Ev. Petrus-Kirchengemeinde Kassel
Stadtkirchenkreis Kassel
Förderung: 68.800,00 €
Einen ausführlichen Bericht über die Würdigung der Kirchengemeinden sowie der Bescheidübergabe finden Sie hier: Übergabefeier der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds am 18.03.2024