14. Landessynode

Der Synodalvorstand

Dem Synodalvorstand der 14. Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören an: Dr. Michael Schneider (Schlüchtern) als Präses, Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) als 1. Beisitzerin und Pfarrer Kristof Weisheit (Edermünde-Besse) als 2. Beisitzer.

Der Synodalvorstand (v.l.): Pfarrer Kristof Weisheit (2.Beisitzer), Präses Dr. Michael Schneider, Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (1.Beisitzerin)

Der Synodalvorstand (v.l.): Pfarrer Kristof Weisheit (2.Beisitzer), Präses Dr. Michael Schneider, Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (1.Beisitzerin)

Zu den Personen

Dr. Michael Schneider (geb. 1977 in Frankfurt/Main) studierte Evangelische Theologie, Mathematik und Philosophie an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., an der er 2008 zum Doktor der Theologie promoviert wurde. 2009 übernahm Schneider dort die Leitung und Geschäftsführung des Dekanats am Fachbereich Evangelische Theologie. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Theologie, Liturgik und Hymnologie an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt sowie Dozent an der Kirchenmusikakademie in Schlüchtern. Er ist mit Pfarrerin Simone Schneider verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) ist seit 2004 Mitglied der Landessynode. 2016 wurde sie in den Rat der Landeskirche gewählt, seit 2017 ist sie gewählte Beisitzerin im Synodalvorstand. Seit 2015 vertritt die 60-Jährige die Landeskirche in der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Dort ist sie Vorsitzende des Ausschusses Diakonie-Bildung-Jugend und Mitglied der Bildungskammer der EKD. Die Dozentin am Evangelischen Fröbelseminar wirkt seit 2001 im Kirchenvorstand ihrer Heimatgemeinde Espenau-Mönchehof mit und vertritt diese in der Kreissynode. Auch als Prädikantin ist Schneider-Wölfinger aktiv. Sie ist verheiratet und hat einen Sohn. Sie stehe für «Netzwerkarbeit» und die Themen Frauen, Kinder und Jugend, ließ sie die Synodalen wissen.

Kristof Weisheit ist Gemeindepfarrer in Edermünde-Besse. Informationen zu seiner Person erscheinen hier demnächst. Er wurde am 27. April 2024 in das Amt gewählt und folgt auf Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg

Vertretende Personen

  1. Stellvertreterin: Pfarrerin Beate Rilke, Wächtersbach
  2. Stellvertreter: Dieter Fritz, Kassel

Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben

(Artikel 95 der Grundordnung der Landeskirche)

( 1 ) Die Landessynode wählt aus ihrer Mitte den Vorstand, der aus der oder dem Präses, einem ersten und einem zweiten beisitzenden Mitglied besteht. Unter ihnen müssen sich eine Geistliche oder ein Geistlicher und ein Laie befinden. Für den Synodalvorstand sind eine erste und eine zweite Stellvertretung zu wählen.

( 2 ) Die Bischöfin oder der Bischof kann nicht Mitglied des Synodalvorstandes sein.

( 3 ) Dem Synodalvorstand obliegt es, die Wahl und die Berufung der Synodalen vorzuprüfen, die Tagesordnung im Benehmen mit dem Rat der Landeskirche aufzustellen und die Durchführung der Tagung vorzubereiten, die Verhandlungsniederschrift auszufertigen und die von der Landessynode beschlossenen Gesetze zur Verkündung vorzubereiten, die laufenden Geschäfte der Landessynode zwischen den Tagungen zu führen.

( 4 ) Nach der Neuwahl einer Synode bleibt der bisherige Synodalvorstand im Amt, bis sich die neue Synode konstituiert hat. Die Wahl der oder des Präses leitet die Bischöfin oder der Bischof.