Kirchensteuer

Als evangelische Kirche verwenden wir die Kirchensteuer, um im Leben der Menschen zu wirken. Wir schauen genau hin und fragen: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Gottesdienste, wo Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser?

Der Großteil der Kirchensteuer geht an die Kirchengemeinden und wird vor Ort für die Gemeindearbeit sowie soziale Projekte eingesetzt. Zum Beispiel für Pfarrerinnen und Pfarrer, die Menschen auf ihrem Lebensweg begleiten und sowohl in Freude als auch in Leid bei ihnen sind.

Auch das kulturelle Erbe wird von uns als evangelische Kirche gepflegt. Wir kümmern sich um den Erhalt einzigartiger historischer Bauwerke und fördern Musik und Kunst. Ebenso profitiert die Diakonie von der Kirchensteuer. Zudem fließen Kirchensteuern in die Familienarbeit, die Bildung und Partnerkirchen im Ausland.

«Wir möchten allen danken, die durch die Entrichtung der Kirchensteuer wesentlich dazu beitragen, dass unsere Kirche ihre vielfältigen Projekte und Unternehmungen zur Erfüllung des Auftrages der Kirche dauerhaft verwirklichen kann.»
Ihre Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Kurz und knapp

Als Kirchenmitglied ist man kirchensteuerpflichtig. Diese Abgabe richtet sich nach dem Einkommen, sodass finanziell Leistungsfähigere mehr bezahlen – es ist ein Solidarprinzip. Berechnet wird sie nach der Einkommenssteuer. Wer diese nicht zahlen muss, zum Beispiel Kinder, viele Studierende und Rentnerinnen bzw. Rentner, bezahlt auch keine Kirchensteuer. Nur ca. ein Drittel unserer Mitglieder verdient so viel, dass sie überhaupt Kirchensteuer bezahlen. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Einkommenssteuer. Allerdings liegt sie tatsächlich niedriger, da sie bei der nächsten Steuererklärung wieder als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.

Grafik: Wo Kirchensteuer eingesetzt wird.

Grafik: Wo Kirchensteuer eingesetzt wird.

Im Detail

Die Finanzverwaltung unserer Kirche erklärt in den folgenden Rubriken ganz genau, wie hoch die Kirchensteuer individuell sein kann, wie sie eingezogen und später verwendet wird.

Fakten zur Kirchensteuer
Die Kirchensteuer teilt sich in verschiedene Kirchensteuerarten: die Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge sowie das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. Zudem gibt es die Ortskirchensteuer, die aber nur noch in wenigen Gemeinden erhoben wird.
Verwendung der Kirchensteuer
Die Kirchensteuereinnahmen ermöglichen also das Angebot von vielfältigen Projekten, Veranstaltungen und Diensten. Die Mittel werden für verschiedenste Zwecke eingesetzt, denn derzeit beteiligen sich rund 700 Kirchengemeinden in 14 Kirchenkreisen am geistlichen, kulturellen und sozialen Leben in der EKKW.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Die Kapitalertragsteuer besteuert die Menschen, die aus ihrem Kapital Erträge erzielen. Fällig wird die Kapitalertragsteuer erst, wenn ein Steuerfreibetrag überschritten wird. Dieser Freibetrag ist bei ledigen und verheirateten Personen unterschiedlich. Die darüberliegenden Kapitalerträge werden mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % besteuert.
Das besondere Kirchgeld
Das besondere Kirchgeld ist eine besondere Art der Kirchensteuer. Es wird von den Kirchenmitgliedern erhoben, die kein oder im Vergleich zum Ehepartner über ein geringes Einkommen verfügen und deren Ehepartner keiner steuererhebenden Kirche angehört und daher nicht kirchensteuerpflichtig ist.
Ermäßigungsmöglichkeiten
Jede Mitgliedskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland setzt ihre eigenen Ermäßigungs-/Erlassmöglichkeiten bei der Kirchensteuer fest. Die EKKW hat Regelungen geschaffen, um ihre Mitglieder in bestimmten Lebenssituationen finanziell entlasten zu können. Diese Regelungen sind im Landeskirchensteuerbeschluss verankert.
Fragen & Antworten
Wie werden die Kirchensteuern in der EKKW eingezogen? Kann ich gegen die Festsetzung Einspruch/Widerspruch einlegen? Wer ist überhaupt kirchensteuerpflichtig? Hier beantwortet das Sachgebiet Finanz- und Rechnungswesen des Landeskirchenamtes weitere wichtige Fragen rund um das Thema Kirchensteuer.
Fragen zum Thema?
Theresa Heine

Dezernat Finanzen und Organisation / Sachgebiet Finanz- und Rechnungswesen

Fragen zur Kirchensteuer
Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
+4956193781211
kirchensteuer-wirkt.de

Im Internetangebot der evangelischen Landeskirchen gibt es viele weitere wissenswerte Informationen dazu, wie die Kirchensteuer erhoben und verwendet wird. Dort gibt es auch einen Rechner, mit dem persönliche Höhe berechnet werden kann. www.kirchensteuer-wirkt.de